Grundvoraussetzung für alle Formen von Energiegemeinschaften sind aktivierte "intelligente" Stromzähler (Smart Meter). Sie sind für die genaue Zuordnung der Energie erforderlich, weil sie die viertelstündlichen Auslesungen (15-Minuten-Auslesung) möglich machen. Die Daten werden vom Netzbetreiber übermittelt und von diesem verarbeitet.
Du hast noch einen analogen Stromzähler
Bereits jetzt kannst du bei deinem Netzbetreiber einen Smart Meter anfordern und die 15-Minuten-Auslesung aktivieren.
Der Wunsch, einen Smart Meter vorzeitig zu erhalten, ist schriftlich bei deinem Netzbetreiber unter Angabe des Kundennamens, der Kundennummer, der Anlagenadresse und optional der Zählpunktbezeichnung über E-Mail bzw. Kontaktformular zu übermitteln. Nach Prüfung der Voraussetzungen bekommst du ein Antwortschreiben.
Du musst die Auslesung und Verwertung der viertelstündlichen Messwerte ausdrücklich beantragen und dieser zustimmen.
>E-Mail-Vorlage Smart Meter-Anforderung beim Netz-Betreiber
Die Kosten für den Smart Meter Einbau werden vom Netzbetreiber übernommen.
Du hast bereits einen digitalen Stromzähler (Smart Meter)
Solltest du bereits einen digitalen Stromzähler haben, müsste nur noch die 15-Minuten-Auslesung angefordert werden.
>E-Mail-Vorlage Aktivierung der 15-Minuten-Auslesung bei digitalem Stromzähler
Ob die 15-Minuten-Auslesung bereits aktiviert ist, siehst du in deinem Netzbetreiberportal >Link zur Netzbetreiberliste.
Der Netzbetreiber unterscheidet sich vom Energieerzeuger. Während beispielsweise “Netze Niederösterreich” Netzbetreiber sind, ist EVN die Energieerzeugerin.
E-Mail-Vorlage für die Aktivierung der 15-Minuten-Auslesung
Sehr geehrter Netzbetreiber,
ich würde gerne an einer Energiegemeinschaft teilnehmen und deshalb bei meinem Smart Meter die Auslesung von 15-Minuten-Werten aktivieren, um den Betrieb einer Energiegemeinschaft zu ermöglichen.
Ich stimme ausdrücklich zu, dass alle am oben genannten Zählpunkt gemessenen Viertelstundenwerte zumindest einmal täglich zu Zwecken der Verrechnung, Kundeninformation, Energieeffizienz, der Energiestatistik und der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes ausgelesen und verwendet werden.Meine Kundendaten: (Zu finden auf deiner letzten Stromrechnung bzw. Auf deinem Netzzugangsvertrag)
Kundenname
Kundennummer beim Netzbetreiber:
Optional Zählpunktbezeichnung: (33-stellig beginnend mit AT)Vielen Dank für die Durchführung und Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
E-Mail-Vorlage für den Einbau eines Smart Meter mit 15-Minuten-Auslesung
Sehr geehrter Netzbetreiber,
ich würde gerne an einer Energiegemeinschaft teilnehmen und deshalb an meinem Standort (Standortadresse) einen Smart Meter einbauen, um die Auslesung von 15 min Werten und den Betrieb einer Energiegemeinschaft zu ermöglichen.
Laut (§ 16e Abs 1 ElWOG 2010) setze ich Ihnen hiermit eine zweimonatige Frist für den Einbau!
„Der Netzbetreiber hat, ungeachtet des Projektplans über die Ausrollung von Smart Metern, Endverbraucher auf Wunsch mit einem intelligenten Messgerät auszustatten. Wird im Zusammenhang mit der Gründung einer Energiegemeinschaft die Installation eines Smart Meters beantragt, hat der Netzbetreiber intelligente Messgeräte binnen zwei Monaten zu installieren (§ 16e Abs 1 ElWOG 2010).“
Meine Kundendaten: (Zu finden auf deiner letzten Stromrechnung bzw. Auf deinem Netzzugangsvertrag)
Kundenname
Kundennummer beim Netzbetreiber:
Optional Zählpunktbezeichnung: (33- stellig beginnend mit AT)Vielen Dank für die Durchführung und Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Sollte mit dem Netzbetreiber etwas nicht klappen, kannst du uns gerne das E-Mail an energiegemeinschaft@neoom.com weiterleiten.